Ordentliche Mitglieder des Instituts sind die hauptamtlichen wissenschaftlichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die für das Fach Musikpädagogik berufen wurden.
Darüber hinaus können auf Vorschlag der ordentlichen Mitglieder des Instituts und unter Beschluss des Fachbereichsrates des Fachbereichs 5 weitere außerordentliche Mitglieder in das Institut berufen werden.